2009/05/11

Passdatenbank für die Fahndung verwenden

Am letzten Sonntag, dem 10. Mai 2009, druckte „Sonntag“ einen Artikel über die Fingerabdruckdatenbank, die für die neuen biometrischen Pässe angelegt werden soll. FDP-Nationalrätin Doris Fiala gibt hier als Erste offen zu, was alle Anderen nur hinter vorgehaltener Hand sagen: Nach einem Ja am 17. Mai soll eine Gesetzesänderung aufgegleist werden, welche es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, für „schwere Verbrechen“ zur Fahndung auch die Fingerabdrücke des „Informationssystems Ausweisschriften ISA“ zu durchsuchen. Dies in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einem absehbaren Willen des Volkes und der Fahnder als Folge eines Verbrechens, für welches „es eine Chance gäbe, den Täter dank der Datenbank zu identifizieren.“

Eigentlich müsste man Frau Fiala dafür dankbar sein – kaum ein Politiker sonst steht hin und gesteht offen, dass die Datenbank zweckentfremdet werden soll. Wenn das Gesetz geändert wird, so sind die Fingerabdrücke offen verfügbar für jeden Zweck, den das neue Gesetz vorsieht – auch wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Zeit verkündet, dies wäre (gemäss verabschiedetem Gesetzestext) nicht möglich.

Wie im Artikel richtig erwähnt, wird das Verwendungsverbot nach einem schweren Verbrechen, das die Bevölkerung erschüttert, sowieso zur Debatte stehen. Furcht, Angst, Wut, Rache – all dies sind schlechte Ratgeber für den Gesetzgebungsprozess, der von der Vernunft regiert werden sollte. Wird eine entsprechende Gesetzesänderung durch die Räte verabschiedet, solange ein entsprechendes Ereignis in den Köpfen der Menschen präsent ist, so wäre ein Referendum wahrscheinlich chancenlos. Auch wenn wir unserer aktuellen Regierung trauen – die absolute Garantie, dass auch alle nachkommenden, oder Private, die gesammelten Daten nicht entgegen unseren Interessen verwenden, kann und wird nicht gegeben werden.

Vor einer Zweckentfremdung von Daten schützt uns im Regelfall das Datenschutzgesetz DSG, welches jeder Person erlaubt, die über sie gesammelten Daten einzusehen, zu korrigieren und dem Besitzer dieser Datenbank das künftige Bearbeiten und Sammeln von Daten über sie zu untersagen. Gegenüber dem Staat kann sich der Bürger aber nicht auf das DSG sondern nur auf Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung berufen: „Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.“ Ob es gestützt darauf möglich sein wird, vom Bundesamt für Polizei die Löschung der eigenen Fingerabdrücke zu verlangen, ist zu bezweifeln.

„Wir leben in Zeiten, in denen wir uns in der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit für die Sicherheit entscheiden müssen“ – Frau Fiala, darauf antworte ich mit einem Zitat von Benjamin Franklin: Those Who Sacrifice Liberty For Security Deserve Neither. (Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat weder noch verdient.)

Update 12/05/2009 08:10: Frau Fiala hat auf der Seite reisefreiheit.ch eine Berichtigung ihrer Aussagen in "Sonntag" online gestellt. Die Zeitung habe "unautorisierte Zitate" verwendet. Auch wenn dem so ist, sie steht zu ihrer Gewichtigung von Sicherheit über Freiheit - ich nicht.

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2009/01/15

Biometrische Pässe vs. EMRK

Das wird ja mal richtig interessant:
Im Entscheid Marper vs. UK hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Speicherung von biometrischen Daten unvereinbar mit §8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.

Aber: Wenn wir am 17. Mai 2009 über die Biometrischen Pässe abstimmen, so stimmen wir eigentlich über den "Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente" ab - Text des Erlasses (BBl 2008 5309). Dort drin steht:

Art. 2
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
[...]
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 (SR 143.1)
[...]
2bis Der Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.
[...]

Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Absatz 2
1 Das Bundesamt für Polizei führt ein Informationssystem. Es enthält die im Ausweis
aufgeführten und gespeicherten Daten einer Person und zusätzlich folgende Daten:
a. die ausstellende Behörde sowie die Ausfertigungsstelle;
2 Die Datenbearbeitung dient der Ausstellung von Ausweisen, der Verhinderung
einer unberechtigten Ausstellung eines Ausweises sowie der Verhinderung missbräuchlicher Verwendung.

Das Bundesamt für Polizei muss also eine Datenbank führen, in welcher die Fingerabdrücke gespeichert werden.
So wie ich das sehe stimmen wir wieder einmal über etwas ab, das im Widerspruch zu den Menschenrechten steht - das letzte Mal war's die "Verwahrungsinitiative".
Sollten die neuen Pässe an der Urne angenommen werden bleibt somit immer noch Strasbourg!

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