2009/01/15

Biometrische Pässe vs. EMRK

Das wird ja mal richtig interessant:
Im Entscheid Marper vs. UK hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Speicherung von biometrischen Daten unvereinbar mit §8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.

Aber: Wenn wir am 17. Mai 2009 über die Biometrischen Pässe abstimmen, so stimmen wir eigentlich über den "Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente" ab - Text des Erlasses (BBl 2008 5309). Dort drin steht:

Art. 2
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
[...]
1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 (SR 143.1)
[...]
2bis Der Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.
[...]

Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a und Absatz 2
1 Das Bundesamt für Polizei führt ein Informationssystem. Es enthält die im Ausweis
aufgeführten und gespeicherten Daten einer Person und zusätzlich folgende Daten:
a. die ausstellende Behörde sowie die Ausfertigungsstelle;
2 Die Datenbearbeitung dient der Ausstellung von Ausweisen, der Verhinderung
einer unberechtigten Ausstellung eines Ausweises sowie der Verhinderung missbräuchlicher Verwendung.

Das Bundesamt für Polizei muss also eine Datenbank führen, in welcher die Fingerabdrücke gespeichert werden.
So wie ich das sehe stimmen wir wieder einmal über etwas ab, das im Widerspruch zu den Menschenrechten steht - das letzte Mal war's die "Verwahrungsinitiative".
Sollten die neuen Pässe an der Urne angenommen werden bleibt somit immer noch Strasbourg!

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