Passdatenbank für die Fahndung verwenden
Am letzten Sonntag, dem 10. Mai 2009, druckte „Sonntag“ einen Artikel über die Fingerabdruckdatenbank, die für die neuen biometrischen Pässe angelegt werden soll. FDP-Nationalrätin Doris Fiala gibt hier als Erste offen zu, was alle Anderen nur hinter vorgehaltener Hand sagen: Nach einem Ja am 17. Mai soll eine Gesetzesänderung aufgegleist werden, welche es den Strafverfolgungsbehörden erlaubt, für „schwere Verbrechen“ zur Fahndung auch die Fingerabdrücke des „Informationssystems Ausweisschriften ISA“ zu durchsuchen. Dies in vorauseilendem Gehorsam gegenüber einem absehbaren Willen des Volkes und der Fahnder als Folge eines Verbrechens, für welches „es eine Chance gäbe, den Täter dank der Datenbank zu identifizieren.“
Eigentlich müsste man Frau Fiala dafür dankbar sein – kaum ein Politiker sonst steht hin und gesteht offen, dass die Datenbank zweckentfremdet werden soll. Wenn das Gesetz geändert wird, so sind die Fingerabdrücke offen verfügbar für jeden Zweck, den das neue Gesetz vorsieht – auch wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Zeit verkündet, dies wäre (gemäss verabschiedetem Gesetzestext) nicht möglich.
Wie im Artikel richtig erwähnt, wird das Verwendungsverbot nach einem schweren Verbrechen, das die Bevölkerung erschüttert, sowieso zur Debatte stehen. Furcht, Angst, Wut, Rache – all dies sind schlechte Ratgeber für den Gesetzgebungsprozess, der von der Vernunft regiert werden sollte. Wird eine entsprechende Gesetzesänderung durch die Räte verabschiedet, solange ein entsprechendes Ereignis in den Köpfen der Menschen präsent ist, so wäre ein Referendum wahrscheinlich chancenlos. Auch wenn wir unserer aktuellen Regierung trauen – die absolute Garantie, dass auch alle nachkommenden, oder Private, die gesammelten Daten nicht entgegen unseren Interessen verwenden, kann und wird nicht gegeben werden.
Vor einer Zweckentfremdung von Daten schützt uns im Regelfall das Datenschutzgesetz DSG, welches jeder Person erlaubt, die über sie gesammelten Daten einzusehen, zu korrigieren und dem Besitzer dieser Datenbank das künftige Bearbeiten und Sammeln von Daten über sie zu untersagen. Gegenüber dem Staat kann sich der Bürger aber nicht auf das DSG sondern nur auf Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung berufen: „Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.“ Ob es gestützt darauf möglich sein wird, vom Bundesamt für Polizei die Löschung der eigenen Fingerabdrücke zu verlangen, ist zu bezweifeln.
„Wir leben in Zeiten, in denen wir uns in der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit für die Sicherheit entscheiden müssen“ – Frau Fiala, darauf antworte ich mit einem Zitat von Benjamin Franklin: Those Who Sacrifice Liberty For Security Deserve Neither. (Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat weder noch verdient.)
Update 12/05/2009 08:10: Frau Fiala hat auf der Seite reisefreiheit.ch eine Berichtigung ihrer Aussagen in "Sonntag" online gestellt. Die Zeitung habe "unautorisierte Zitate" verwendet. Auch wenn dem so ist, sie steht zu ihrer Gewichtigung von Sicherheit über Freiheit - ich nicht.
Eigentlich müsste man Frau Fiala dafür dankbar sein – kaum ein Politiker sonst steht hin und gesteht offen, dass die Datenbank zweckentfremdet werden soll. Wenn das Gesetz geändert wird, so sind die Fingerabdrücke offen verfügbar für jeden Zweck, den das neue Gesetz vorsieht – auch wenn Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Zeit verkündet, dies wäre (gemäss verabschiedetem Gesetzestext) nicht möglich.
Wie im Artikel richtig erwähnt, wird das Verwendungsverbot nach einem schweren Verbrechen, das die Bevölkerung erschüttert, sowieso zur Debatte stehen. Furcht, Angst, Wut, Rache – all dies sind schlechte Ratgeber für den Gesetzgebungsprozess, der von der Vernunft regiert werden sollte. Wird eine entsprechende Gesetzesänderung durch die Räte verabschiedet, solange ein entsprechendes Ereignis in den Köpfen der Menschen präsent ist, so wäre ein Referendum wahrscheinlich chancenlos. Auch wenn wir unserer aktuellen Regierung trauen – die absolute Garantie, dass auch alle nachkommenden, oder Private, die gesammelten Daten nicht entgegen unseren Interessen verwenden, kann und wird nicht gegeben werden.
Vor einer Zweckentfremdung von Daten schützt uns im Regelfall das Datenschutzgesetz DSG, welches jeder Person erlaubt, die über sie gesammelten Daten einzusehen, zu korrigieren und dem Besitzer dieser Datenbank das künftige Bearbeiten und Sammeln von Daten über sie zu untersagen. Gegenüber dem Staat kann sich der Bürger aber nicht auf das DSG sondern nur auf Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung berufen: „Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.“ Ob es gestützt darauf möglich sein wird, vom Bundesamt für Polizei die Löschung der eigenen Fingerabdrücke zu verlangen, ist zu bezweifeln.
„Wir leben in Zeiten, in denen wir uns in der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit für die Sicherheit entscheiden müssen“ – Frau Fiala, darauf antworte ich mit einem Zitat von Benjamin Franklin: Those Who Sacrifice Liberty For Security Deserve Neither. (Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat weder noch verdient.)
Update 12/05/2009 08:10: Frau Fiala hat auf der Seite reisefreiheit.ch eine Berichtigung ihrer Aussagen in "Sonntag" online gestellt. Die Zeitung habe "unautorisierte Zitate" verwendet. Auch wenn dem so ist, sie steht zu ihrer Gewichtigung von Sicherheit über Freiheit - ich nicht.
Labels: Abstimmung, Datenschutz, Pass, RFID, Schweiz
1 Kommentare:
Guter Artikel Floh.
Ich denke, du triffst den Nagel auf den Kopf. Bei der gesamten Diskussion über den biometrischen Pass wird wohl bewusst der Pass vorgeschoben und die Problematik einer zentralen Datenbank mit sensitiven Informationen ausgelassen.
Vom Parlament sehe ich keine Zeichen, die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung wahrzunehmen und entsprechende Massnahmen gegen eine missbräuchliche Verwendung der Datenbank umzusetzen.
Im Gegenteil! Die Fichenaffäre scheint offenbar vergessen und munter wird weiter am "gläsernen Menschen" gewerkelt - ja geradezu herbeigesehnt. Mir persönlich ist es allerdings schleierhaft, welche Vorteile daraus entstehen sollten. Mehr Sicherheit wird es auf keinem Fall sein.
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